www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Samstag, 10. Januar 2026

Die Rufschädigung kann eine Verleumdung oder üble Nachrede sein und strafrechtliche Konsequenzen haben. Sie können gegen den Verursacher von rufschädigendem Inhalt Unterlassen, Beseitigung oder Schadensersatz fordern.



Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen